Mehr Infos

Schmerzensgeld nach Autounfall?

Eine häufig an Rechtsanwälte gestellte Frage nach einem Autounfall: Wann kann ein unverschuldet Geschädigter nach einem Autounfall Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen? Wir klären auf.

Schadensansprüche, Schmerzensgeld nach Autounfall? Wir helfen!
Bei einem Unfall können Sie sich durchaus verletzt haben. Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus?

Die Geschädigte wurde unverschuldet in einen Autounfall verwickelt. Aus dessen Folge hat sie neben dem Schaden an ihrem Fahrzeug ein Schleudertrauma, ein Hals-Wirbelsäulen-Trauma (HWS), starke Prellungen, leichte Schnittwunden sowie einen gebrochenen Arm erlitten.

Sie möchte also nach dem Verkehrsunfall entsprechendes Schmerzensgeld haben. Steht ihr nun Schmerzensgeld zu und wie bemisst sich das Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Autounfall? Was muss die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen?

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Es ist nicht einfach, die Höhe an Schmerzensgeld nach einem Autounfall zu beziffern. Grundsätzlich existieren keine verbindlichen Richtlinien, die angeben, dass eine bestimmte Verletzung ein bestimmtes Schmerzensgeld billigt. Stets ist der Einzelfall maßgebend. Eine Pauschale und allgemeingültige Schmerzensgeldtabelle die Beträge wie im Bußgeldkatalog beziffert gibt es nicht. Das Schmerzensgeld hat eine ausgleichende Funktion und soll eine Art Genugtuung für den Geschädigten leisten. Im Gesetz wird von einer den umständen entsprechenden Entschädigung in Geld gesprochen.

Das, was gerne als Schmerzensgeldtabelle bezeichnet wird, ist eigentlich eine Zusammenstellung von Gerichtsurteilen aus dem Verkehrsrecht. In diesen Gerichtsurteilen kann man nachlesen, was Geschädigten bei welchen Verletzungen durch einen Verkehrsunfall zugesprochen wurde.

Wird ein Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall gefordert, geht es in der Regel um einen angemessenen Ausgleich für immaterielle Schäden wie die körperliche Verletzung oder ein psychologisches Trauma.

Aber letztendlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Deshalb ist es im Falle von Personenschäden immer ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Schmerzensgeld - Der Rechtsanwalt hilft bei Ihren Ansprüchen

Schmerzensgeld? Der Rechtsanwalt hilft bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wie bemisst sich die Höhe dessen, was der Geschädigte als Schmerzensgeld verlangen kann?

Schmerzensgeld setzt voraus, dass der Geschädigte durch den Verkehrsunfall Schmerzen erlitten hat. Er muss also eine Verletzung durch den Verkehrsunfall erlitten haben, die nicht völlig unerheblich ist. Der Geschädigte erfährt durch den Unfall ein Unrecht an der eigenen körperlichen und seelischen Unversehrtheit.

Neben der reinen Ausgleichsfunktion, welche hauptsächlich der Deckung des Mehraufwands der Behandlung und Pflege dient, hat das Schmerzensgeld daher auch eine Genugtuungsfunktion.

In Einzelfällen kann das Schmerzensgeld auch deutlich höher sein. Etwa dann, wenn durch den Unfall ein Dauerschaden an der Gesundheit oder des Körpers des Geschädigten eintritt.

Tritt beispielsweise eine vorübergehende oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch den Unfall ein, kann dem Verunfallten neben dem einmaligen Schmerzensgeldanspruch auch ein Anspruch auf eine sogenannte Schmerzensgeldrente zustehen.

Die Höhe dieser Schmerzensgeldrente richtet sich beispielsweise danach wie lange eine Verletzung bzw. Schaden anhält. Bei Personenschäden mit langanhaltender Beeinträchtigung sind Schmerzensgelder über 100.000 Euro und Schmerzensgeldrenten von mehreren hundert Euro / Monat möglich, wenn eine massive Schädigung oder Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes vorliegt.

Experten-Info:

Teil der Berechnung sind auch die Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem. Grundsätzlich gilt, dass nach einem Unfall das Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung des Schädigers gezahlt wird. Eine wirtschaftlich bessere Position des Schädigers führt in der Regel auch zu einem höheren Schmerzensgeld.

Wie in anderen Beiträgen erwähnt hat die Versicherung des Schädigers kein Interesse daran hohe Kosten zu tragen. Entsprechend diesem Verhalten möchten die Versicherungen auch die Höhe des Schmerzensgeldes bzw. den Schadensersatz so gering wie möglich halten. Deshalb ist in solchen Fällen die Hilfe eines Rechtsanwaltes unumgänglich.

Was ist nach einem Verkehrsunfall notwendig, um den Anspruch auf Schmerzensgeld zu sichern?

Es ist wichtig, dass die geschädigte Person nach einem Autounfall bzw. Verkehrsunfall umgehend einen Arzt aufsucht. Dieser diagnostiziert die Schmerzen und dokumentiert die Art von Verletzungen. Den Arzt unmittelbar aufzusuchen ist äußerst wichtig, denn viele Verletzungen, für die grundsätzlich ein Schmerzensgeldanspruch bestehen kann, lassen sich schon nach einigen Tagen nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit feststellen oder auf den Unfall zurückführen. Die „sparfüchsige“ Versicherung wird in einem solchen Fall immer versuchen, kein Schmerzensgeld bezahlen zu müssen.

Die Versicherung will nicht zahlen, oder das Schmerzensgeld kürzen?

Die gegnerische Versicherung des Schädigers muss für den entstandenen Schaden einstehen, wenn die Schuldfrage an dem Unfall eindeutig ist und kein überwiegendes Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Es kann jedoch sein, dass die Versicherung des Schädigers den Schadensersatz kürzt. Zum Beispiel geht die gegnerische Versicherung von einen anderen Schweregrad aus oder nimmt an, dass ein Mitverschulden vorliegt oder das keine Dauerschäden beim Geschädigten bestehen.

Experten-Tipp:

Will die Versicherung das Schmerzensgeld nicht zahlen oder kürzen, so empfehlen wir einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Dieser macht den zustehenden Anspruch des Geschädigten auf Schadenersatz gerichtlich geltend.

weitere Fahrtipps können Sie in unseren Ratgebern einsehen unter www.Schadenpartner24.de

Infos zum Autor

Inhalt des Beitrags

Aktuelle Beiträge im Ratgeber:
Ratgeber-Archiv

Autounfall melden - Wir regeln das für Sie

Ihre Unfallmeldung ist völlig kostenfrei und unverbindlich. Sie haben keine Risiko!

DSGVO Schadenpartner24

Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben, wie z. B. zur Bearbeitung Ihrer Anfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Ihrer Einwilligung und ist dann gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO zulässig. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Rückruf gewünscht?

Füllen Sie das folgende Formular aus. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Vielen Dank.

DSGVO Schadenpartner24

Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben, wie z. B. zur Bearbeitung Ihrer Anfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Ihrer Einwilligung und ist dann gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO zulässig. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.