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Carsharing: Was tun bei einem Unfall und wer haftet?

Immer häufiger werden Fahrzeuge von Carsharing Firmen und privaten Vermittlungsportalen angemietet. Aber was tun bei einem Unfall? Wer kommt für den Schaden auf und wie habe ich mich zu verhalten? In der Regel haben alle diese Anbieter auch einen Versicherungsschutz aber mit einer Selbstbeteiligung. Hier ist es sehr wichtig die Schäden zu prüfen und zu dokumentieren.

Carsharing

Gerade in größeren Städten ist das Carsharing sehr beliebt geworden. Hier gibt es oft wenig Parkplätze – diese sind schon eher eine Mangelware.

Generell sind alle diese Fahrzeuge mit einem Versicherungspaket geschützt. Dies wird im Mietvertrag vorab schon geregelt. Im Mietpreis sind entsprechende Haftpflicht- und Teilkasko- beziehungsweise Vollkasko-Versicherungen enthalten. Damit sind Schäden abgedeckt, die durch den Fahrzeuggebrauch Dritten zugefügt werden oder die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder Vandalismus am Pkw entstehen. Einen selbst verursachten Schaden übernimmt die Vollkaskoversicherung.

Da die Höhe der Selbstbeteiligung von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein kann, sollten Sie diese vorher genau prüfen damit Sie auch wissen, welche Kosten ggfs. auf Sie zukommen können.

Kontrollieren Sie Ihr Fahrzeug auf Schäden

Sie sollten besonders darauf achten, dass Sie nur Schäden zu tragen haben, die auch durch Sie verursacht wurden. Bei Carsharing Fahrzeugen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass das Fahrzeug bereits einen Schaden durch einen Vormieter erlitten hat. Daher sollten Sie beim Unterzeichnen des Mietvertrags darauf achten, dass alle Schäden dokumentiert sind. Untersuchen Sie das Fahrzeug vor Antritt einer Fahrt und bei Rückgabe selbst auf Schäden und vergewissern Sie sich, dass das Fahrzeug einen mangelfreien Zustand hat. Idealerweise machen Sie mit Ihrem Smartphone ein paar Bilder des Fahrzeuges.

Schon gewusst ?

Kommt es zu einem Carsharing-Unfall, muss die jeweilige Versicherung des Unternehmens bzw. Privatanbieters den Schaden regulieren. Dadurch wird der Fahrzeugnutzer also in seiner Schadensfreiheitsklasse nicht hochgestuft. Einige Plattformen, die nicht-gewerbliches Autoteilen anbieten, sehen auch für die Vermieter eine Versicherungsvariante vor, die diese im Falle eines Schadens nicht zusätzlich belastet.

Verkehrsregeln beim Carsharing

Mit Ihrem Carsharing Fahrzeug haben Sie ein Vorrecht beim Parken, wenn der Parkplatz entsprechend beschildert ist und Sie einen Ausweis für Carsharing an der Windschutzscheibe erkenntlich machen. Wer seinen Wagen aber unberechtigt auf einen Parkplatz für E-Autos abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.

Welche Komplikationen können sich im Haftungsfall noch ergeben?

Bei Kollisionen mit Rehen sind Sie über die Vollkasko-Versicherung des Anbieters abgesichert.

Problematisch ist die Haftung für Unfälle bei grober Fahrlässigkeit – zum Beispiel, weil der Fahrer am Handy tippt oder in seiner Tasche wühlt. Carsharing-Versicherungen schließen dann einen Vollkaskoschutz aus und nehmen den Fahrer vollumfänglich in die Haftung.

 

Ebenfalls problematisch sind Wildkollisionen: Der Nutzer ist nur bei Kollisionen mit Haarwild geschützt. Dazu zählen Rehe, Hirsche, Füchse und auch Wildschweine – nicht aber Hunde oder Fasane. Kommt es hier zu einer Kollision, greift der Carsharing-Versicherungsschutz nicht.

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