Unkostenpauschale bei einem Verkehrsunfall ? Dieser Betrag steht Ihnen zu
Sie erleiden einen Verkehrsunfall? Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern auch Zeitaufwendig. Welche Entschädigung Ihnen hier zusteht erläutern wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Ihr Anspruch auf die Unkostenpauschale
Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte einige Dinge zur erledigen, bei den er Zeit investieren muss und Kostenaufwand für Ihn entsteht. Werkstatttermine für die Reparatur Ihres Fahrzeuges koordinieren, die Versicherung kontaktieren und Papierkram erledigen. Die Versicherungen erstatten demnach auch die entstandenen Nebenkosten wie z.B. Telefon- und Portokosten. Damit Sie als Geschädigter nicht noch mehr Aufwand haben und die Belege für eine Briefmarke sammeln müssen erstatten die Versicherer hier vereinfacht die Unkostenpauschale.
Wie hoch ist die Kostenpauschale ?
Urteile zur Aufwandspauschale nach einem Verkehrsunfall:
- OLG Frankfurt am Main Urteil vom 17. März 2012 Az.: 17 U 276/09 30,00 €
- Kammergericht (KG) Berlin Beschluss vom 20. Dezember 2012 Az.: 12 U 70/10 20,00 €
- OLG München Urteil vom 8. April 2011 Az.: 10 U 5122/10 25,00 €
- OLG Hamm Urteil vom 30. Oktober 2012 Az.: I – 9 U 5/12 25,00 €
- Amtsgericht (AG) Kelheim Urteil vom 28. Januar 2003 Az.: 1 C 294/02 30,00 €
Wie kann ich meinen Kostenpauschale geltend machen ?
Um die Kostenpauschale für Sie geltend zu machen ist es vorab wichtig zu klären, wer Geschädigter und Verursacher des Schadens ist. Die Schuldfrage wird anhand des Unfallhergangs beurteilt. Melden Sie Ihren Unfall an unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und erhalten Sie blitzschnell – innerhalb 24 Stunden eine erste Einschätzung der Schuldfrage.
Schadensregulierung leicht gemacht – Rechtsanwalts- und Gutachterservice
In der Regel entscheiden sich Unfallbeteiligte nur dann dazu, einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn nicht geklärt ist, wer an dem Unfall die Schuld trägt. Aber auch, wenn feststeht, dass Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sollten Sie sich die Unterstützung eines Anwaltes suchen. Oftmals schrecken viele davor zurück, einen Anwalt zu beauftragen, was aber kein Nachteil für Sie bei einem unverschuldeten Unfall ist. Sie bekommen die Unterstützung, die Ihnen als Geschädigter zusteht – und diese sollten Sie auch nutzen.
Auffahrunfälle – Alles zu Schuldfrage und Bußgeld
Auffahrunfälle gehören zu den am häufigsten vorkommenden Unfallarten. In den meisten Fällen ist einer von beiden unachtsam und es knallt. Nun ist es wichtig zu wissen, worauf man achten muss und vor allem, wie man die Schuldfrage am besten klärt. Abgesehen davon gibt es auch einige Möglichkeiten, derartige Unfälle vorzubeugen, damit es gar nicht erst dazu kommt.
Frühjahrscheck – Mache dein Auto fit für den Frühling
Unsere Tipps zum Frühjahrscheck – Der Frühling ist da – und damit ändern sich auch die Fahrbedingungen erheblich. . Für den Frühjahrscheck Deines Autos solltest Du nun folgende Punkte beachten. Die kalten Wintermonate gehen auch an einem Auto nicht spurlos vorbei. Offensichtlich sind dabei vor allem die Überbleibsel von Streusalz und Matsch. Um sicherzustellen, dass der Frost keine Schäden verursacht hat und auch bei steigenden Temperaturen die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, empfiehlt sich die Durchführung eines Frühjahrschecks.
weitere Fahrtipps können Sie in unseren Ratgebern einsehen unter www.Schadenpartner24.de
Die wichtigsten 3 Punkte im Überblick
- Machen Sie Bilder am Unfallort, auf denen der Sitz Ihres Kindes ersichtlich ist
- Bitten Sie die Polizei freundlich darum, die Beschädigung in das Unfallprotokoll aufzunehmen ( Keine Pflicht der Polizei)
- Der Gutachter sollte die Beschädigung im Gutachten notieren
Wann muss der Kindersitz NICHT ausgetauscht werden ?
Checkliste für den Kauf eines Kindersitzes
- Wie alt ist mein Kind ?
- Wie viel wiegt mein Kind ?
- Hat der Sitz in gültiges Prüfsiegel ?
- Welches Kindersitzsystem gibt es ?
- Wo soll der Kindersitz befestigt werden ?
- Ist der Sitz für mein Auto geeignet ?
Alles auf eine Blick:
- Entschädigung für Zeit und Kostenaufwand nach einem Verkehrsunfall
- In der Regel beträgt die Pauschale zwischen 20 und 30 Euro
- Der Schadenersatz wird von der gegnerischen Versicherung gezahlt
- Schadenpartner24 prüft Ihre Ansprüche und setzt diese gezielt durch