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Unkostenpauschale bei einem Verkehrsunfall ? Dieser Betrag steht Ihnen zu

Sie erleiden einen Verkehrsunfall? Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern auch Zeitaufwendig. Welche Entschädigung Ihnen hier zusteht erläutern wir Ihnen in unserem Ratgeber.

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Ihr Anspruch auf die Unkostenpauschale

Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte einige Dinge zur erledigen, bei den er Zeit investieren muss und Kostenaufwand für Ihn entsteht. Werkstatttermine für die Reparatur Ihres Fahrzeuges koordinieren, die Versicherung kontaktieren und Papierkram erledigen. Die Versicherungen erstatten demnach auch die entstandenen Nebenkosten wie z.B. Telefon- und Portokosten. Damit Sie als Geschädigter nicht noch mehr Aufwand haben und die Belege für eine Briefmarke sammeln müssen erstatten die Versicherer hier vereinfacht die Unkostenpauschale.

Wie hoch ist die Kostenpauschale ?

Die Höhe der Unkostenpauschale variiert je nach Gerichtszuständigkeit. In der Regel beträgt diese zwischen 20 Euro und 30 Euro für den Geschädigten. Sie wissen nicht, ob Ihnen einen Kostenpauschale zusteht ? Dann lassen Sie sich direkt von unseren Experten beraten.

Urteile zur Aufwandspauschale nach einem Verkehrsunfall:

Der folgenden Tabelle können Sie einige Beispiele gerichtlicher Entscheidungen zur Auslagenpauschale nach einem Verkehrsunfall entnehmen. Die Beträge variieren von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk.
  • OLG Frank­furt am Main Ur­teil vom 17. März 2012 Az.: 17 U 276/09 30,00 €
  • Kam­mer­ge­richt (KG) Ber­lin Beschluss vom 20. De­zem­ber 2012 Az.: 12 U 70/10 20,00 €
  • OLG Mün­chen Ur­teil vom 8. A­pril 2011 Az.: 10 U 5122/10 25,00 €
  • OLG Hamm Ur­teil vom 30. Ok­to­ber 2012 Az.: I – 9 U 5/12 25,00 €
  • Amts­ge­richt (AG) Kel­heim Ur­teil vom 28. Ja­nu­ar 2003 Az.: 1 C 294/02 30,00 €

Wie kann ich meinen Kostenpauschale geltend machen ?

Um die Kostenpauschale für Sie geltend zu machen ist es vorab wichtig zu klären, wer Geschädigter und Verursacher des Schadens ist. Die Schuldfrage wird anhand des Unfallhergangs beurteilt. Melden Sie Ihren Unfall an unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und erhalten Sie blitzschnell – innerhalb 24 Stunden eine erste Einschätzung der Schuldfrage.

Polizei

Wann rufe ich die Polizei bei einem Autounfall?

Grundsätzlich gilt: Bevor man die Polizei ruft oder sich mit dem Unfallgegner auseinandersetzt, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Dann sollte überprüft werden, ob ein Personenschaden vorliegt, also jemand verletzt ist.

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Kindersitz beschädigt

Kindersitz beschädigt nach einem Unfall – Was wird mir erstattet?

Sobald man einen Unfall hatte und der Kindersitz war im Fahrzeug montiert, ist es immer besser, diesen überprüfen zu lassen. Ein gutes Beispiel sind Autoscooter. Auf der Kirmes oder dem Volksfest sind wir früher alle schon einmal mit diesen Autos gefahren. Das Spannende dabei ist der Crash und eben die anderen zu rammen. Stellen Sie sich nun die minimale Geschwindigkeit der Autoscooter vor.

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weitere Fahrtipps können Sie in unseren Ratgebern einsehen unter www.Schadenpartner24.de

Die wichtigsten 3 Punkte im Überblick

  • Machen Sie Bilder am Unfallort, auf denen der Sitz Ihres Kindes ersichtlich ist
  • Bitten Sie die Polizei freundlich darum, die Beschädigung in das Unfallprotokoll aufzunehmen ( Keine Pflicht der Polizei)
  • Der Gutachter sollte die Beschädigung im Gutachten notieren

Wann muss der Kindersitz NICHT ausgetauscht werden ?

Bei sogenannten Parkremplern, also Unfällen mit einer Aufprallgeschwindigkeit unter 10 km/h, ist es in der Regel nicht nötig, einen Kindersitz und/ oder eine Basisstation auszutauschen. Wenn Sie sich unsicher sind ob Ihr Kindersitz ersetzt werden muss, stehen Ihnen unsere Experten zur Beratung zur Seite.

Checkliste für den Kauf eines Kindersitzes

  • Wie alt ist mein Kind ?
  • Wie viel wiegt mein Kind ?
  • Hat der Sitz in gültiges Prüfsiegel ?
  • Welches Kindersitzsystem gibt es ?
  • Wo soll der Kindersitz befestigt werden ?
  • Ist der Sitz für mein Auto geeignet ?

Alles auf eine Blick:

  • Entschädigung für Zeit und Kostenaufwand nach einem Verkehrsunfall
  • In der Regel beträgt die Pauschale zwischen 20 und 30 Euro
  • Der Schadenersatz wird von der gegnerischen Versicherung gezahlt
  • Schadenpartner24 prüft Ihre Ansprüche und setzt diese gezielt durch
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