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Auffahrunfall – Wer hat eigentlich Schuld ?

Einmal kurz nicht aufgepasst oder die berühmte 1 Sekunden Ablenkung und schon ist es passiert. Man sagt: „ Wer auffährt, ist immer schuld. Aber stimmt das auch immer so?“

In unserem Ratgeber klären wir Sie auf, wann Sie bei einem Auffahrunfall die Schuld tragen. Wann Sie unschuldig sind und was Sie unbedingt beachte müssen um Ihre Schadenersatzansprüche zu erhalten, auch bei Teilschuld.

Auffahrunfall-Autobahn-zwei-Autos

Wer hat bei einem Auffahrunfall Schuld ?

In den Köpfen vieler Menschen ist folgender Spruch beinah in Stein gemeißelt: „Wer auffährt, hat Schuld.“ Zwar ist es richtig, dass ein Auffahrunfall in einem Großteil der Fälle zustande kommt, weil der Fahrer des auffahrenden Autos nicht ausreichend Sicherheitsabstand eingehalten hat, zu schnell gefahren ist oder kurz unachtsam war – doch der Spruch, dass stets der Schuld hat, der aufgefahren ist, stimmt so nicht ganz.

Der § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Bremst das vorausfahrende Fahrzeug also überraschend, weil ein Tier oder ein Kinder über die Straße läuft, dann muss der auffahrende Fahrer die Schuld übernehmen. Der Vorausfahrende hat in einem solchen Moment ein größeres Übel verhindert.

Es gab also einen Grund, warum so stark gebremst wurde, dass der Hintermann selbst bei achtsamer und angepasster Fahrweise nicht mehr reagieren. Doch es kann auch zu einer Situation kommen, in der der Fahrer des voranfahrenden Fahrzeugs die Schuld zugesprochen bekommt oder zumindest eine Teilschuld übernehmen muss. Denn der eben genannte § 4 der StVO besagt ebenfalls, dass der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund nicht stark bremsen darf. Lässt sich im Unfallprotokoll nicht nachvollziehen, weshalb das erste Auto so stark gebremst hat, dann kann dem vorausfahrenden Fahrer eine Teilschuld zugesprochen werden konnte.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen bei Auffahrunfällen:

  •  Auch wer auf der Suche nach einem Parkplatz ist, die Parklücke zu spät erkennt und scharf abbremst und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, macht sich meist teilweise schuldig
  • Der Vorausfahrende bremst plötzlich stark vor einem Blitzer ab und kommt zum Stillstand. Diese irreführende Fahrweise begründet ebenfalls meist eine Teilschuld.
  •  Der Vordermann macht bei einer grünen Ampel ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung. In diesem Fall besteht meist eine Teilschuld.

Wie kann ich einen Auffahrunfall vermeiden ?

Eine vorausschauende und angepasste Fahrweise ist immer notwendig, um in allen Verkehrssituationen spontan und korrekt reagieren zu können. Hier gilt insbesondere, dass der notwendige Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Das ist bei fließendem Verkehr innerhalb einer Stadt nicht immer der Fall. Denn alle Fahrzeuge möchten sich so schnell wie möglich durch den engen Verkehr manövrieren, sodass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug häufig ein wenig zu knapp bemessen ist. Genau in einem solchen Fall kommt es häufig zu einem Auffahrunfall.

Sie sind auf ein geparktes Fahrzeug aufgefahren?

Man könnte meinen, dass jemand, der auf ein stehendes Auto auffährt stets schuld ist. Doch selbst hier gibt es Ausnahmen. Wurde das Auto nicht ordnungsgemäß geparkt, nicht ausreichend beleuchtet oder wurde die Kollision mit Absicht provoziert, dann kann der Halter des Autos teilweise haften.

Sonderfälle: Massenkarambolage: Wer zahlt ?

Selten kann bei einer Massenkarambolage ein Unfallverursacher ausfindig gemacht werden. Dann übernimmt in der Regel auch kein Haftpflichtversicherer den entstandenen Schaden. Glück hat, wer eine Teilkasko oder Vollkasko hat, entscheidend sind aber die Klauseln im Versicherungsvertrag, welche die Massenkarambolage betreffen.

Schon gewusst ?

Was war der größte Serienunfall in Deutschland? Am 19.06.2009 kam es auch der A2 zwischen Braunschweig und Peine zu einem Massenunfall, an dem insgesamt 259 Fahrzeuge beteiligt waren

Auffahrunfall – muss die Polizei benachrichtigt werden?

Gerade dann, wenn die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall noch nicht geklärt ist, ist es ratsam die Polizei zu rufen.
Generell gilt, dass bei einem Auffahrunfall mit Personenschaden immer auch die Polizei informiert werden muss. Sollte nur ein Blechschaden vorliegen, müssen Sie das nicht tun. Allerdings ist es immer hilfreich, die Polizei einzuschalten, damit es nicht zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommt.

weitere Fahrtipps können Sie in unseren Ratgebern einsehen unter www.Schadenpartner24.de

Bei Unfall – Schadenpartner24

Polizei

Wann rufe ich die Polizei bei einem Autounfall?

Grundsätzlich gilt: Bevor man die Polizei ruft oder sich mit dem Unfallgegner auseinandersetzt, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Dann sollte überprüft werden, ob ein Personenschaden vorliegt, also jemand verletzt ist.

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Die Fahrt in den Urlaub soll Spaß machen. Geht das mit einem E-Auto? Obwohl die Reichweite im Vergleich zum Verbrenner kürzer und die Lademöglichkeiten weniger sind? Mit ein wenig Planung und der richtigen Einstellung ist auch eine längere E-Auto-Reise möglich.

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Waschanlage

Schäden in der Waschanlage – Wer zahlt?

Viele Autofahrer nehmen an, dass bei einem Schaden in der Waschanlage immer der Waschanlagenbetreiber haftet. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Hat der Betreiber zuvor klare Bedienungshinweise gegeben und ist seinen betreibertypischen Pflichten nachgekommen, muss er auch nicht haften. Die Beweislage ist entscheidend und Autofahrer bleiben oft auf den Kosten für den Kratzer durch die Waschanlage sitzen.

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