Kindersitz beschädigt nach einem Verkehrsunfall ? Die 3 wichtigsten Punkte auf einen Blick
Was Sie zu beachten haben wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und der Sitz Ihres Kindes beschädigt wurde erfahren Sie in folgendem Ratgeber.
Darf ich meinen Kindersitz nach dem Unfall weiternutzen ?
Der Kindersitz ist ein Sicherheitsartikel, bei dem schon kleinste Verformungen oder Risse die Schutzfunktion verringern. Es gilt der Grundsatz, dass keine verunfallten und gebrauchten Sitze benutzt werden sollten. Nach einem Unfall ist es deshalb immer ratsam einen neuen zu kaufen.
Habe ich Anspruch auf einen neuen Sitz ?
Der beschädigte Kindersitz ist eine Schadenposition, die die gegnerische Haftpflichtversicherung nach einem unverschuldeten Unfall nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erstatten muss.
Selbst wenn keine Beschädigungen zu erkennen sind, sollte der Sitz von einem Sachverständigen oder vom Kindersitz-Hersteller überprüft werden. Nach der Überprüfung kann der Sachverständige oder der Kindersitz-Hersteller dem Geschädigten eine Bestätigung ausstellen.
Den neu angeschafften Sitz erstatten manchen Versicherungen allerdings nicht mit dem Neupreis, sondern nur mit dem Zeitwert. Es wird ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen. Zudem wird vom Kauf gebrauchter Kindersitze abgeraten, da Kindersitze Sicherheitsartikel sind.
Was ist bei der Erstattung zu beachten ?
Wichtig ist es, dass der Sitz während des Unfalls im Auto war. Wenn Sie die Polizei zur Unfallstelle gerufen haben, geben Sie dieser eine kurze Info, dass der Kindersitz beschädigt wurde – diese nehmen die Beschädigung mit ins Unfallprotokoll auf.
Im Besten Fall machen Sie Bilder des Kindersitzes, dass dieser im Auto verbaut war und um welches Modell es sich handelt.
So gehen Sie zur Erstattung des Kindersitzes am besten vor:
Hier ist anzuraten, dass Sie sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nehmen. Diese kennen genau Ihre Ansprüche und können diese gezielt bei der gegnerischen Versicherung durchsetzen.
Melden Sie uns schnell und unkompliziert Ihren Verkehrsunfall – wir stehen Ihnen zur Seite.
weitere Fahrtipps können Sie in unseren Ratgebern einsehen unter www.Schadenpartner24.de
Infos für den Sachverständigen
Der Sachverständiger sollte in seinem Gutachten dokumentieren, dass der Kindersitz während des Unfalls im Auto verbaut war. Ebenso sind Fotos hilfreich , auf denen das Modell und die ID-Nummer zu erkennen sind. Der Sachverständiger sollte – wenn er hierüber eine Aussage treffen kann – festhalten, dass der Sitz durch den Unfall beschädigt worden ist.
Die wichtigsten 3 Punkte im Überblick
- Machen Sie Bilder am Unfallort, auf denen der Sitz Ihres Kindes ersichtlich ist
- Bitten Sie die Polizei freundlich darum, die Beschädigung in das Unfallprotokoll aufzunehmen ( Keine Pflicht der Polizei)
- Der Gutachter sollte die Beschädigung im Gutachten notieren
Wann muss der Kindersitz NICHT ausgetauscht werden ?
Checkliste für den Kauf eines Kindersitzes
- Wie alt ist mein Kind ?
- Wie viel wiegt mein Kind ?
- Hat der Sitz in gültiges Prüfsiegel ?
- Welches Kindersitzsystem gibt es ?
- Wo soll der Kindersitz befestigt werden ?
- Ist der Sitz für mein Auto geeignet ?
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