Mehr Infos

Verdienstausfall nach Verkehrsunfall ? Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind dadurch nun arbeitsunfähig? Dann sollten Sie sich darüber informieren, welche Ansprüche Sie nach einen Verkehrsunfall haben. Doch wann greift der Anspruch auf Schadenersatz und welche Regeln sind zu beachten ? Wir haben die wichtigsten Punkte zum Verdienstausfall für Sie zusammengetragen.

Verdienstausfall Unfall Gutachten

Was ist ein Verdienstausfall ?

„Verdienstausfall“ beschreibt den Ausfall der Arbeitskraft. Dieses Thema wird regelmäßig im Rahmen von Schadensersatzansprüchen relevant. Wenn jemand seine Pflichten schuldhaft verletzt und dadurch jemandem einen Schaden zufügt, dann begründet das grundsätzlich einen Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger.

Verdienstausfall bei Angestellten ?

Handelt es sich beim Geschädigten um einen Angestellten, hat dieser grundsätzlich einen solchen Anspruch. Zu beachten ist dabei jedoch, dass der Anspruch erst sechs Wochen nach dem schädigenden Ereignis fällig wird. Geht die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen hinaus, erhält der Geschädigte von seiner Krankenkasse bis zu 18 Monate Krankengeld. Bis dahin ist der Arbeitgeber ohnehin verpflichtet den Lohn fortzuzahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Einkommen des Geschädigten. Über entsprechende Nachweise aus den Vormonaten wird das Einkommen berechnet. Hierzu muss der Geschädigte seine letzten Einkommensnachweise vorlegen.

Durchsetzbar sind:

  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Überstundenvergütung
  • Erschwerniszulagen
  • Fahrtgeld
  • das „normale Gehalt“
  • etc.

Schon gewusst?

Geht die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit über den Krankengeld-Zeitraum hinaus, hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Ersatz des gesamten Verdienstausfalls, da er so zu stellen ist, als ob der Unfall sich nicht ereignet hätte.

Verdienstausfall bei Selbstständigen

Anders als bei Arbeitnehmern kennen Selbstständige keine Lohnfortzahlung. Der Selbstständige ist somit auch rechtlich gesehen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall als Geschädigter anzusehen, allerdings ist die Vorlage der AU in diesem Fall nicht ausreichend. Entscheidend ist, wie sich das Geschäft und der Gewinn des Verletzten ohne den Unfall entwickelt hätten.
Auch bei Selbstständigen findet eine Anrechnung von Vorteilen statt, die daraus entstehen, dass das Geschäft verletzungsbedingt nicht fortgeführt werden kann. Hierzu zählen:

  •  ersparte Umsatzsteuer
  • ersparte Einkommenssteuer
  • ersparte Gewerbesteuer
  • ersparte Fahrtkosten

Grundsätzlich muss gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflicht für die entstandenen materiellen sowie immateriellen Schäden aufkommen: Reparatur- sowie Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Schmerzensgeld.

Unfallservice Schadenpartner24

So gehen Sie nach einem Unfall vor um Ihren Verdienstausfall geltend zu machen

Sie haben einen unverschuldeten Verkehrsunfall ?
Wir helfen Ihnen uns stehen Ihnen 24h zur Seite. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und melden uns Ihren Schaden ganz einfach online. Unsere Experten werden sich umgehend bei Ihnen melden und prüfen Ihre Schadenersatzansprüche.

weitere Fahrtipps können Sie in unseren Ratgebern einsehen unter www.Schadenpartner24.de

Infos zum Autor

Inhalt des Beitrags

Aktuelle Beiträge im Ratgeber:
Ratgeber-Archiv

Autounfall melden - Wir regeln das für Sie

Ihre Unfallmeldung ist völlig kostenfrei und unverbindlich. Sie haben keine Risiko!

DSGVO Schadenpartner24

Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben, wie z. B. zur Bearbeitung Ihrer Anfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Ihrer Einwilligung und ist dann gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO zulässig. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Rückruf gewünscht?

Füllen Sie das folgende Formular aus. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Vielen Dank.

DSGVO Schadenpartner24

Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben, wie z. B. zur Bearbeitung Ihrer Anfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Ihrer Einwilligung und ist dann gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO zulässig. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.