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Wertminderung – Was steht mir eigentlich zu ?

Jeder kennt es – Sie hatten einen Verkehrsunfall und fragen sich nun um wie viel der Wert Ihres Fahrzeuges sinkt. Wurde Ihr Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall beschädigt, haben Sie als Halter Anspruch darauf, dass das Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Da es sich dann um ein Unfallfahrzeug handelt, sind die potenziellen Käufer oftmals nicht bereit den ursprünglichen Preis zu zahlen. 

Gutachter - Autounfall Schadenpartner24

Wertminderung : Ein Unfallwagen ist weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug.

Merkantile Wertminderung

Auch wenn Ihr Fahrzeug vollumfänglich instandgesetzt wurde, kann dessen Wert durch den Unfall stark gemindert sein, da man ab diesem Zeitpunkt von einem Unfallfahrzeug spricht. Wenn das Fahrzeug später verkauft werden soll, kann dies unter Umständen nur noch einen geringeren Erlös erzielen. Die merkantile Wertminderung entspricht hier der Reduzierung des möglichen Verkaufspreises.

Technische Wertminderung

Die technische Wertminderung beschreibt einen Wertverlust des Kraftfahrzeuges durch technische Mängel trotz einer durchgeführten Instandsetzung. Diese Mängel können sich auf die Betriebssicherheit, die Lebensdauer, die Gebrauchsfähigkeit oder das äußerliche Aussehen des Fahrzeugs auswirken. Aufgrund der heutigen modernen Reparaturmethoden ist in den meisten Fällen von einer einwandfreien Reparatur auszugehen und somit wird die technische Wertminderung nur noch in seltenen Fällen angewandt.

Wie wird die Wertminderung an meinem Fahrzeug berechnet ?

Es wird davon ausgegangen, dass ein Auto mit der Dauer seiner Zulassung an Wert verliert. Außerdem ist die Wertminderung beim Auto nach einem Unfall stärker, je höher der Schaden ist.
In der deutschen Rechtsprechung gibt es keine allgemein verbindliche Methode zur Berechnung der Wertminderung beim Unfallwagen. Meistens greifen Gerichte aber auf die Wertminderungstabelle von Ruhkopf und Sam zurück. Eine Versicherung kann aber auch eine andere Methode wählen.

Weitere Berechnungsmethoden:

• Berechnungsmethodes des TÜV
• Berechnungsmodell des BVSK
• Berechnungsmethode Halbgewachs/Berger
• Berechnungsmethode des Minderwerts
• Berechnung nach dem Hamburger Modell

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Es wird unterschieden zwischen merkantiler und technischer Wertminderung.

• Merkantile Wertminderung: Unfallfahrzeug erzielt geringeren Kaufpreis als identisches Fahrzeug, ohne Unfallschaden.

• Technische Wertminderung: Kfz wurde repariert, aber es bleiben Mängel bestehen, die nicht behoben werden können (z. B. Lackierung des Unfallschadens ist nicht identisch).

Wertminderung bei Bagatellgrenze und zu hohem Alter des Fahrzeuges

In der Zwischenzeit ist es in der Rechtsprechung so, dass auch bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind und mehr als 100.000 Km Laufleistung haben eine merkantile Wertminderung anfällt. Dies erfolgt daraus, dass sich in den letzten Jahren die Lebensdauer modernen Fahrzeug verlängert hat. Kein Geschädigter sollte sich damit zufrieden geben. Zu beachten ist zudem, dass nach herrschender Meinung die merkantile Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten zu erstatten ist.

Wem steht die Wertminderung nach dem Unfall zu?

Die Wertminderung steht dem Eigentümer des Fahrzeuges nach dem Unfall zu, denn diesem ist das Auto ja auch rechtlich zugeordnet. Damit fangen die Probleme aber schon an, denn eine Vielzahl von Fahrzeugen ist finanziert oder geleast.

Wertminderung bei einem finanzierten Auto

Wenn Ihr Auto finanziert ist, dann kann es sein, dass die Wertminderung zunächst der finanzierenden Bank zusteht. Die Wertminderung wird dann aber regelmäßig auf den Restfinanzierungsbetrag angerechnet, so dass es sich letztlich nur um eine Verschiebung in der Wertkette handelt. Bei der Auszahlung der Wertminderung sollte daher Rücksprache mit der finanzierenden Bank gehalten werden, ob diese nicht doch Ihnen gegenüber ausgezahlt werden darf.

Wertminderung bei einem Leasingfahrzeug

Nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug sollte sofort der Leasinggeber informiert werden, denn der Leasingvertrag enthält genaue Angaben dazu, wie man sich nach dem Unfall verhalten soll. Grundsätzlich steht die Wertminderung aber dem Leasinggeber zu, denn der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Fahrzeuges.

weitere Fahrtipps können Sie in unseren Ratgebern einsehen unter www.Schadenpartner24.de

Lohnt es sich gegen die Kürzung der Wertminderung vorzugehen ?

Nicht selten wird die Wertminderung nach einem Unfall durch die eintrittspflichtige der gegnerischen Versicherung mit dem Hinweis auf andere Berechnungsmethoden (z. B. Marktrelevanz und Faktorenmethode MFM) gekürzt.
Wer jedoch im Besitz eines eigenen Gutachtens ist, der hat gute Chance, dass die Versicherer die Wertminderung nach einem ersten anwaltlichen Schreiben nachreguliert, denn das eigene Sachverständigengutachten wird als Indiz für eine richtige Bezifferung der Wertminderung gewertet.

Welche anwaltlichen Kosten entstehen nach einem Verkehrsunfall?

Wir raten Ihnen auch bei Kürzungen der Wertminderung Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstehen Ihnen gar keine anwaltlichen Kosten, denn die Anwaltskosten sind als Teil des Schadensersatzanspruches gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung und von dieser zu ersetzen.

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