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Die Wertminderung – Kennen Sie Ihre Rechte?

Die Wertminderung ist eine Schadensersatzleistung durch die KFZ-Versicherung nach einem Autounfall. Es handelt sich hierbei um eine Haftpflichtleistung, die von der Versicherung des Verursachers übernommen wird. Ein spürbarer Minderwert tritt nur bei Fahrzeugen auf, die höchstens fünf Jahre alt sind. Je älter ein PKW wird, desto niedriger fällt dieser aus.

Definition Wertminderung

Angenommen, Sie lassen Ihr Auto nach einem Unfall vollständig in einer Fachwerkstatt reparieren. Selbst wenn alles wieder instandgesetzt ist und keine Spuren mehr erkennbar sind, werden Sie beim Verkauf einen gewissen Minderwert verzeichnen. Das Unfallereignis an sich hat also eine Minderung des Wertes bzw. Verkaufspreises in der Zukunft zur Folge. Dieser Aspekt ist bei der Schadensregulierung zu berücksichtigen, da Sie durch den Unfall finanziell nicht schlechter gestellt sein dürfen als vorher. Grundsätzlich unterscheiden Experten zwischen technischer und merkantiler Wertminderung, dazu später noch mehr Details.

Wie wird die Wertminderung nach einem Unfall ermittelt?

Auf den ersten Blick erscheint die Ermittlung der Höhe als recht einfach. Man muss nur den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall mit demjenigen nach der Reparatur vergleichen. Allerdings macht die Wertermittlung zu beiden Zeitpunkten nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Die reine Kaufpreisdifferenz zählt nicht, weil ein Kaufpreis in erster Linie vom Verhandlungsgeschick von Käufer und Verkäufer abhängt und deshalb häufig den Wert des Fahrzeugs nicht widerspiegelt.

Wem steht die Wertminderung nach dem Unfall zu?

Nach einem Unfall steht diese dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. Dieser muss das Fahrzeug dazu nicht zwingend reparieren lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten auf Grundlage eines Gutachtens auszahlen zu lassen. Bei Leasingfahrzeugen erhält der Leasinggeber – nicht der Fahrer – die Wertminderung. Bei finanzierten Fahrzeugen erhält die finanzierende Bank die Auszahlung.

Was ist der Unterschied zwischen merkantiler und technischer Wertminderung?

Muss ein Gutachter die Wertminderung vom Auto berechnen, unterscheidet er zwischen merkantiler und technischer Wertminderung. Ein merkantiler Minderwert liegt dann vor, wenn ein Schaden nach einem Unfall zwar behoben ist, aber Spätfolgen trotz Reparatur nicht ausgeschlossen sind. Aus diesem Grund ist es auch Pflicht, vollständig reparierte Unfallschäden im Kaufvertrag anzugeben. Es ist anzunehmen, dass der Käufer eines PKW, trotz repariertem Schaden, einen Abschlag vom Kaufpreis verlangt.

Die technische Wertminderung umfasst Veränderungen der Gebrauchsfähigkeit, der technischen Sicherheit oder des Aussehens eines PKW nach Reparatur eines Schadens. Wird zum Beispiel ein Bauteil nach einem Unfall neu lackiert und der Lack weicht farblich von den umliegenden Teilen ab, spricht der Gutachter vom technischen Minderwert. Von technischer Wertminderung wird auch gesprochen, wenn sich etwa das Leergewicht eines LKW durch eine Reparatur erhöht und deshalb die Nutzlast sinkt.

Wertminderung nach einem Unfall trotz Vorschaden?

Der BSVK (Bundesverband freiberuflicher und unabhängiger Sachverständiger im Kraftfahrzeugwesen) gibt in seinen Richtlinien an, dass begutachtete Vorschäden eine merkantile Minderung des Wertes nicht ausschließen. Generell fällt die Wertminderung geringer aus, wenn es einen Vorschaden gibt. Unabhängig davon, ob das Schadenbilde identisch ist oder nicht.

Wertminderung bei einem Leasingfahrzeug

Nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug sollte sofort der Leasinggeber informiert werden, denn der Leasingvertrag enthält genaue Angaben dazu, wie man sich nach dem Unfall verhalten soll. Grundsätzlich steht die Wertminderung aber dem Leasinggeber zu, denn der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Fahrzeuges.

Wertminderung bei einem finanzierten Auto

Wenn Ihr Auto finanziert ist, dann kann es sein, dass die Wertminderung zunächst der finanzierenden Bank zusteht. Die Wertminderung wird dann aber regelmäßig auf den Restfinanzierungsbetrag angerechnet, so dass es sich letztlich nur um eine Verschiebung in der Wertkette handelt. Bei der Auszahlung sollte daher Rücksprache mit der finanzierenden Bank gehalten werden, ob diese nicht doch Ihnen gegenüber ausgezahlt werden darf.

Wann besteht kein Anspruch auf eine Wertminderung?

In bestimmten Fällen liegt nach der Berechnung von Ruhkopf/Sahm kein Wertverlust vor. Bei einem Fahrzeug, das älter als 5 Jahre ist oder mehr als 100.000 Kilometer auf dem Tacho hat, gibt es keinen Minderwert, da Reparaturarbeiten wie Lackierungen und Montagen neuer Ersatzteile den Wertverlust ausgleichen. Eine Ausnahme bilden hier natürlich Oldtimer, da diese bei einem Schaden oft einen erheblichen Wertverlust erleiden. Auch bei einem Totalschaden fällt die Wertminderung weg. In diesem Fall zahlt die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts an den Geschädigten. Denkbare Alternativen zur Übernahme sind außerdem die Erstattung der Reparaturkosten, eine Nutzungsausfallentschädigung oder Schmerzensgeld.

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