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Diese 8 wichtigen Punkte fließen mit in ein Gutachten ein?

Zunächst nimmt der Gutachter sämtliche Schäden am Auto unter die Lupe und dokumentiert die nachweislich durch den Unfall verursachten Mängel. Er beschreibt die entstandenen Unfallschäden sehr genau und detailliert in seinem Unfallgutachten und belegt diese mit entsprechenden Fotografien. Auch die bereits vor dem Unfall vorhandenen Defekte nimmt er in sein Gutachten auf.

Gutachten Unfall

Anschließend erläutert er, welche Reparaturen notwendig sind, um den Schaden zu beheben, und kalkuliert die anfallenden Kosten, den hierfür voraussichtlichen Zeitaufwand und die Ausfallzeit, die der Geschädigte ggf. mit einem Mietwagen überbrücken muss.

Allerdings kann der Unfallgutachter auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Reparatur nicht mehr möglich oder wirtschaftlich unsinnig ist. In diesem Fall ermittelt er den Widerbeschaffungswert, den das Auto vor dem Unfall hatte, und den Restwert des beschädigten Kfz.

Reparaturkosten

Die Reparaturkosten werden üblicherweise aufgeteilt in Kosten für die Ersatzteile, den Arbeitsaufwand und die Lackierkosten. Beim Zeitaufwand erfolgen die Angaben oft auch in Arbeitswerten (AW), dabei sind zwei verschiedene Einteilungen möglich: Bei 10er AW entspricht 1 AW 6 Minuten, bei 12er AW entspricht 1 AW 5 Minuten.

Reparaturdauer

Die Reparaturdauer bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb derer die Reparatur des Fahrzeuges ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass teilweise Lieferzeiten auf Ersatzteile und der Auslastungsgrad der jeweiligen Kfz-Werkstatt die Reparaturdauer über das theoretische Maß hinaus teilweise erheblich verlängern können.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert gibt den Betrag an, für welchen am örtlichen seriösen Gebrauchtwagenmarkt ein vergleichbares Fahrzeug gekauft werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass seltene Fahrzeuge auch in einem größeren Raum gesucht werden müssen.

Restwert

Als Restwert bezeichnet man den Wert, den ein Fahrzeug im verunfallten Zustand hat. Dieser Restwert wird heute gängiger Weise über sogenannte Restwertbörsen ermittelt. Dies sind spezielle Auktionsplattformen im Internet; die gängigsten sind „CarTV“ und „AutoOnline“. Nichtsdestotrotz ist der Geschädigte berechtigt, sein Fahrzeug zu dem von einem Sachverständigen im Gutachten festgelegten Restwert an einem ihm vertraute Kfz-Werkstatt zu veräußern. Der Geschädigte darf insofern auf die Richtigkeit des Restwertes im Gutachten vertrauen.

Etwas anderes gilt nur, wenn die Versicherung dem Geschädigten vor Veräußerung des verunfallten Fahrzeugs ein verbindliches Angebot vorgelegt hat.

Nutzungsausfall

Wenn Ihnen als Geschädigter Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum unfallbedingt nicht zur Verfügung steht, können Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Betrag geltend machen, welcher Nutzungsausfall genannt wird. Dies wird üblicherweise durch die Dauer des Ausfalls mit der Multiplikation eines entsprechenden Tagessatzes aus Tabellenwerken heraus ermittelt.

Wiederbeschaffungsdauer

Die Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb derer es unter normalen Umständen möglich sein sollte, ein entsprechendes Fahrzeug am hiesigen Gebrauchtwarenmarkt zu finden und zu erwerben. Die Wiederbeschaffungsdauer wird in Kalendertagen angegeben.

Wertminderung

In der Literatur wird zwischen einer technischen und einer merkantilen Wertminderung unterschieden. Die technische Wertminderung existiert heute kaum noch. Sie wäre dann anzusetzen, wenn im Zuge einer Reparatur der Zustand, wie er vor dem Unfall war, nicht wieder hergestellt werden könnte.

Im Zuge der heutigen Reparaturmöglichkeiten kann man davon ausgehen, dass diese technische Wertminderung keine Bedeutung mehr hat.

Die merkantile Wertminderung soll ausdrücken, dass regelmäßig potenzielle Gebrauchtwagenkäufer einen gewissen Argwohn gegenüber verunfallten Fahrzeugen haben, auch wenn diese ordnungsgemäß repariert sind. Der potenzielle Käufer vermutet gegebenenfalls noch verborgene Mängel und ist deshalb regelmäßig nur dann bereit, das Fahrzeug zu erwerben, wenn er dafür einen geringeren Preis zahlen muss, als er ihn zahlen würde, wenn ein gleichartiges Fahrzeug angeboten würde, welches aber keinen Vorschaden hatte. Die merkantile Wertminderung wird regelmäßig in den Gutachten von qualifizierten Sachverständigen ausgewiesen. Sie ist aber z.B. nicht Gegenstand eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt.

Wertverbesserung

Durch den Begriff der Wertverbesserung soll ausgedrückt werden, dass Verschleißteile, welche im Zuge einer Reparatur durch Neuteile ersetzt werden, zu einer Wertsteigerung des Fahrzeuges beitragen können, da nun die Lebensdauer des nun neuen Ersatzteils ja länger ist als die des zuvor benutzten.

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